1 Zulassung zur Ausbildung
1.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
a) Abgeschlossenes human- oder sozialwissenschaftliches Studium bzw. abgeschlossene Berufsausbildung in einem Sozialberuf
gem. Psychotherapiegesetz (PThG) § 10 (Abs. 2) Ziff. 7 - 9
b) Erfolgreiche Absolvierung des "Psychotherapeutischen Propädeutikums" nach dem PThG
c) Der Antragsteller soll zu Beginn der Ausbildung nicht jünger als 25 Jahre sein.
1.2 Zulassungsverfahren
a) Das Ansuchen um Zulassung zur Ausbildung ist schriftlich an den Ausbildungsleiter zu richten.
b) Über die persönliche Eignung entscheidet das Ausbildungskomitee auf Grund der Ergebnisse von mindestens drei Einzelgesprächen mit Mitgliedern des Ausbildungskomitees oder von diesen beauftragten Mitgliedern des SAP.
c) Der Bewerber ist zur Ausbildung zugelassen, wenn alle Mitglieder des Ausbildungskomitees zustimmen. Der Beschluss des Ausbildungskomitees wird dem Bewerber vom Ausbildungsleiter schriftlich mitgeteilt. Im Fall einer Ablehnung wird dem Bewerber ein persönliches Gespräch mit einem Mitglied des Ausbildungskomitees angeboten.
d) Die Kandidatenvertreter bieten dem Bewerber ein Informationsgespräch an.

2 Der Verlauf der Ausbildung
Die psychoanalytische Ausbildung umfasst:
- die Lehranalyse
- die theoretisch-wissenschaftliche Ausbildung
- die praktisch-psychoanalytische Ausbildung
2.1. Lehranalyse und Selbsterfahrung in der Gruppe
a) Das wesentliche Element der Ausbildung ist die Lehranalyse. Wurde die therapeutische Analyse bei einem Lehranalytiker des SAP durchgeführt, kann diese Analyse ab dem Zeitpunkt der Zulassung zur Ausbildung als Lehranalyse fortgeführt werden;
andernfalls beginnt der Bewerber nach Beendigung der therapeutischen Analyse eine Lehranalyse bei einem Lehranalytiker seiner Wahl.
b) Die Dauer der Lehranalyse hängt von ihrem Verlauf ab. Die Lehranalyse soll nicht weniger als drei Jahre dauern, mindestens drei Stunden wöchentlich und mindestens insgesamt 400 Stunden umfassen.
c) Der Lehranalytiker gibt dem Ausbildungsleiter lediglich Beginn und Abschluss der Lehranalyse bzw. eventuelle Unterbrechungen oder den Abbruch schriftlich bekannt. Ebenso informiert im Falle eines Abbruchs der Lehranalyse der Lehranalysand schriftlich den Ausbildungsleiter. Einzelheiten aus der Lehranalyse werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Der Lehranalytiker nimmt zu Ausbildungsfragen seiner Lehranalysanden nicht Stellung.
d) Teil der psychoanalytischen Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung ist auch die Teilnahme an Selbsterfahrungsgruppen. Einzelheiten werden von der Ausbildungskommission festgelegt.
2.2 Die theoretisch-wissenschaftliche Ausbildung
a) Das Psychotherapeutische Propädeutikum ist nicht Teil, sondern Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung.
b) Die theoretisch-wissenschaftliche Ausbildung kann nach mindestens sechs Monaten Lehranalyse begonnen werden bzw. unmittelbar, wenn vor Eintritt ins Fachspezifikum psychoanalytische Selbsterfahrung absolviert wurde.
c) Grundlage der Ausbildung bilden die psychoanalytischen Theoriebildungen seit Freud.
d) Vorgeschrieben ist die regelmäßige Teilnahme an den Seminaren des SAP. Die Ausbildungsseminare haben folgende Schwerpunkte:
- Freud-Schriften
- Entwicklungspsychologie
- allgemeine und spezielle Neurosenlehre
- psychoanalytische Behandlungstechnik
Darüber hinaus werden weiterführende Seminare angeboten. Die Einzelheiten des Seminarbetriebes werden von der Ausbildungskommission festgelegt.
e) Ziel der theoretischen Ausbildung ist die Integration von Wissen in die Persönlichkeit der Teilnehmer; dies setzt einen für psychoanalytische Bildungsprozesse angemessenen Rahmen voraus:
In kleinen Gruppen von ca. fünf bis acht Teilnehmern soll in regelmäßigen Sitzungen ein Klima entstehen, in dem persönliche und offene Rückmeldungen möglich sind und der eigene Entwicklungsprozess in der Gruppe bewußt und sichtbar wird.
f) In Ergänzung zu den Ausbildungsseminaren des SAP finden Ausbildungsveranstaltungen der Österreichischen Arbeitskreise für Psychoanalyse statt. Zur Ausbildung gehört die Teilnahme an mindestens vier dieser Veranstaltungen.
2.3 Die praktische psychoanalytische Ausbildung
a) Die praktische psychoanalytische Ausbildung besteht in der Führung von Psychoanalysen mit einer wöchentlichen Stundenfrequenz von mindestens drei Stunden (sog. Kontrollfälle) unter regelmäßiger Supervision eines Super-vidierenden Lehranalytikers (sog. Kontrollanalyse).
b) Voraussetzungen für die Führung von Kontrollfällen:
1. Zumindest zwei Semester "Psychoanalytische Behandlungstechnik" wurden absolviert.
2.
Im Seminar "Technik der Psychoanalyse" und im Seminar "Erstinterview und szenisch-diagnostisches Verstehen" hat jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin jeweils zwei Interaktionsszenen vorzustellen, im "Technisch-Kasuistischen Seminar" jeweils drei. Die Seminarleiter sind zur Rückmeldung an den Teilnehmer/die Teilnehmerin und an die Ausbildungsleitung verpflichtet.
3. Absolviertes Psychiatrie-Praktikum inkl. einer begleitenden psychoanalytischen Supervision bei einem Mitglied des SAP. Näheres regelt die Ausbildungskommission.
4. Das Praxisseminar wurde erfolgreich absolviert. Zweck des Praxisseminars ist, die Eignung für die Übernahme von Kontrollfällen festzustellen. Näheres regelt die Ausbildungskommission.
c) Die Zulassung zur Führung von Kontrollfällen wird vom Ausbildungsleiter erteilt auf Antrag des Kandidaten und auf Grund der Rückmeldungen der Seminarleiter der bisherigen Ausbildung, insbesondere der Seminarleiter des Praxisseminars. Das Ausbildungskomitee kann den Betreffenden auch zu einem
Gespräch mit dem Ausbildungskomitee oder mit einzelnen Mitgliedern des Ausbildungskomitees einladen.
d) Die Kontrollanalyse hat bei zwei verschiedenen supervidierenden Lehranalytikern, bezogen auf (zumindest) zwei Kontrollfälle, stattzufinden.
e) Kandidaten und supervidierende Lehranalytiker sind zur Verschwiegenheit in Bezug auf die Kontrollfälle verpflichtet.

3 Der Abschluss der Ausbildung
3.1 Voraussetzungen für die Zulassung zum Abschlussverfahren
a) Absolvierung der theoretisch-wissenschaftlichen Ausbildung;
b) Absolvierung der Gruppenselbsterfahrung im festgelegten Ausmaß;
c) Vorlage und Vortrag von mindestens einem publikationsreifen Diskussionspapier im Allgemeinen Seminar,
d) mindestens 600 Sitzungen kontrollierter Behandlungsstunden, davon mindestens ein Kontrollfall mit 200 Stunden und zwei Kontrollfälle mit je mindestens 100 Stunden;
e) mindestens 120 Stunden Kontrollanalyse bei zwei verschiedenen supervidierenden Lehranalytikern; die Kontrollanalyse kann bis zur Hälfte in einer Kontrollgruppe erfolgen.
f) Schriftliche positive Stellungnahme der supervidierenden Lehranalytiker an das Ausbildungskomitee;
g) Nachweis des absolvierten Psychiatrisch-Psychotherapeutischen Praktikums im Ausmaß von 550 Stunden und begleitende Supervision im Ausmaß von mindestens 30 Stunden bei einem Mitglied des SAP.
3.2 Die Zulassung zum Abschlussverfahren
Das Ausbildungskomitee beschließt auf Antrag des Kandidaten und nach Prüfung der Unterlagen durch die Ausbildungsleitung die Zulassung zum Abschlussverfahren.
3.3 Bildung des Abschlusskomitees
Nach der Zulassung zum Abschlussverfahren bildet sich das Abschlusskomitee. Es besteht aus zwei ordentlichen Mitgliedern des SAP, die vom Bewerber benannt werden und zwei ordentlichen Mitgliedern, die vom Ausbildungskomitee benannt werden. Eigene supervidierenden Lehranalytiker des Bewerbers können nicht Mitglieder des Abschlusskomitees werden.
Der Ausbildungsleiter führt die Sitzung des Abschlusskomitees ohne selbst mitzustimmen.
3.4 Die abschließende Falldarstellung
a) Gegenstand des Abschlussverfahrens ist die Darstellung eines Kontrollfalles einer bereits abgeschlossenen oder fortgeschrittenen Analyse.
b) Die abschließende Falldarstellung ist den Mitgliedern des Abschlusskomitees mindestens vier Wochen vor dem Termin der Sitzung in schriftlicher Form zu übermitteln.
c) Maßstab für die Bewertung ist, wie es dem Bewerber gelingt,
- den Verlauf der Analyse zu beschreiben,
- seine Arbeitsweise zu vermitteln,
- Phänomene von Übertragung und Widerstand darzustellen,
- die eigenen Gegenübertragungsreaktionen zu reflektieren,
- seine theoretischen Überlegungen mit der Praxis zu verbinden.
d) Das Abschlusskomitee entscheidet einstimmig. Kommt keine einstimmige Entscheidung für die Annahme der abschließenden Falldarstellung zustande, kann das Abschlusskomitee Auflagen beschließen; die Entscheidung ist dann bis zur zeitlich befristeten Erfüllung der Auflagen aufgeschoben.
Beschlüsse des Abschlusskomitees werden dem Betreffenden schriftlich mitgeteilt und bei Bedarf in einem Gespräch mit dem Ausbildungsleiter oder dem Abschlusskomitee begründet.
3.5 Der Abschluss der Ausbildung
a) Der Abschluss der Ausbildung zum Psychoanalytiker wird mit einem Zertifikat des SAP bestätigt.
b) Mit dem Abschluss der Ausbildung ist die Ordentliche Mitgliedschaft im SAP möglich; die Entscheidung über die Aufnahme trifft über Antrag die Generalversammlung.

4 Vorzeitiges Ausscheiden aus der Ausbildung
a) Nach schriftlicher Mitteilung des Kandidaten an das Ausbildungskomitee
b) Durch Beschluss des Ausbildungskomitees nach
Anhörung des Kandidaten in folgenden Fällen:
- Grobe Verstöße gegen Ausbildungsordnung und Ausbildungsrichtlinien des SAP
- Grobe Verstöße gegen Ziele und Interessen des SAP gem. Statuten des SAP, § 9
- Grobe Verstöße gegen den Berufskodex des Psychotherapiebeirates
- Bei Auftreten gravierender Eignungsmängel
5 Übergangsregelungen
Diese Ausbildungsordnung tritt mit Oktober 2000 in Kraft. Sie gilt für alle neuen Bewerber um Zulassung zur Ausbildung. Für bereits in Ausbildung befindliche Kandidaten gilt diese Ausbildungsordnung ab ihrem jeweils nächsten Ausbildungsabschnitt.
Ausnahmen im Einzelfall beschließt das Ausbildungskomitee.
6 Änderungen der Ausbildungsordnung
Über Änderungen, Ergänzungen und nähere Bestimmungen der Ausbildungsordnung entscheidet die Ausbildungskommission.

7 Ausbildungskosten und Verlauf
Entnehmen Sie die Details hierzu bitte dem File "Ausbildungskosten und Verlauf.doc"

LEHR- UND KONTROLLANALYTIKERINNEN DES SAP
Adressen und Telefonnummern siehe Mitgliederverzeichnis
Dellisch, Dr. Heide
Jakob, Dr. Marianne
Kübber, Dr. Sonja
Menschik-Bendele, o. Univ.-Prof. Dr. Jutta
Müller-Bardorff, Dr. Maria Elisabeth
Schaefer, Dr. Anna
LEHR- UND KONTROLLANALYTIKER DES SAP
Adressen und Telefonnummern siehe Mitgliederverzeichnis
Kirchner, Dr. Bodo
Krefting, ao. Univ.-Prof. Dr. Axel
Kronberger, Franz
Paulus, Dr. Helmut
Pichler, a.o.Univ.-Prof. Dr. Wolfgang
Schacht, Dr. Christian
Schellenbacher, Mag. Dr. Manfred
Stövesand, Dr. Gerhard

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